Vor einigen Wochen ging es in diesem Blog schon einmal um das Thema, wie gesetzliche Reglungen in Software-Lösungen berücksichtigt werden sollen. Dabei ist ein Aspekt noch nicht zur Sprache gekommen: soll die Software den Anwender dazu zwingen, gesetzliche Reglungen einzuhalten, oder ist er selbst dafür verantwortlich?
Ein Beispiel: In unserer Software SceddyPro werden natürlich auch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes berücksichtigt, und zwar schon in dem Moment, in dem der Benutzer die bevorzugten Schichtmuster vorgibt. Soll die Software nun verbieten, dass Muster definiert werden, in denen die Zeit zwischen zwei Schichten kürzer ist, als nach dem Gesetz erlaubt, oder soll nur eine Warnung angezeigt werden?
Wir haben uns dafür entschieden, dem Benutzer einen Hinweis zu geben, wenn er die gesetzlichen Vorgaben verletzt, ihm jedoch die Entscheidung zu überlassen, ob er streng nach dem Gesetz plant oder nicht.
Die Situation ist mit der eines Autofahrers vergleichbar, dem das Navigationssystem anzeigt, welche maximale Geschwindigkeit zulässig ist. Theoretisch wäre es denkbar, dass das System unmittelbar dafür sorgt, dass diese Vorschrift auch eingehalten wird. Auch wenn eine solche technische Lösung von manchem gewünscht wird, lehnen die meisten Fahrer sie ab. Einerseits trauen wir der Technik nicht zu, für jede Veränderung der konkreten lokalen Verkehrsvorschriften immer die aktuellen Daten ins Auto übertragen zu können, ganz davon abgesehen, dass das Navigationsystem auch Fehler machen kann. Andererseits kann es Ausnahmesituationen geben, in denen wir selbst entscheiden müssen, welche Geschwindigkeit wir fahren müssen.
So ist es auch im Fall einer Personaleinsatzplanungslösung wie SceddyPro. Einerseits ist trotz Softwarewartung und Aktualisierungsservice nicht sicher, ob die Software jeden Fall und jede Veränderung der Regelungen sofort enthalten kann. Andererseits, und das ist noch wichtiger, muss der Planer selbst in jedem Moment entscheiden können, wie er das Personal plant. Für die Einhaltung der Vorschriften ist er verantwortlich, und wie er dieser Verantwortung gerecht wird, muss er auch selbst entscheiden.
Zurück zu obigem Beispiel: ein Mitarbeiter wird für die Spätschicht und die Frühschicht am Tag darauf eingeplant. Die Ruhezeit dazwischen entspricht nicht den Vorschriften. Der Planer vereinbart mit dem Mitarbeiter deshalb, dass er die Spätschicht etwas früher verlässt und etwas später zur Frühschicht kommt und dann entsprechend länger bleibt. Damit wird die Regelung eingehalten, das aber bei der Planung im System schon zu berücksichtigen, würde einen großen Aufwand bedeuten.
Zumeist ist, so zeigt sich an diesem Bispiel, eine Softwarelösung dann der praktischen Situation am besten angemessen, wenn sie dem Benutzer die Entscheidung über die konkrete Regeleinhaltung überlässt. Denn gearbeitet wird nicht in der Software, sondern am tatsächlichen Arbeitsplatz, und da passiert manches, was sich unsere Softwareweisheit kaum träumen lässt.